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Sondernutzungssatzungen für Plakatierungen im Stadtgebiet

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir beantragen das Thema Sondernutzungssatzungen für Plakatierungen im Stadtgebiet als ordentlichen Tagesordnungspunkt im zuständigen Fachausschuss aufzunehmen und folgenden Beschluss herbeizuführen:

 Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept vorzulegen, wie die Plakatierung wirksam mengenmäßig, zeitlich und lokal eingeschränkt werden kann. 

Begründung:

 In den letzten Jahren hat sich durch die bestehende Praxis der Erteilung von Sondergenehmigungen für Plakatierungen eine Situation ergeben, dass das gesamte Stadtbild durch eine Vielzahl von Plakatwerbeaktionen verunstaltet wird. Insbesondere die Durchgangsstraßen und Geschäftsstraßen sind nahezu 365 Tage im Jahr derart mit Plakaten versehen, dass kein Baum und keine Laterne mehr ohne einen Werbeträger anzutreffen ist. Insbesondere Dauerplakatierung für ständig sich wiederholende Veranstaltungen wie Trödelmärkte und Discotheken (All-Inclusive-Party, 1€-Party, etc.) prägen das Stadtbild unserer Stadt. Aber auch ganz allgemeine Plakate, die auf Gewerbetreibende hinweisen oder auf von Sonderverkaufsaktionen von Gewerbetreibenden treten in letzter Zeit verstärkt auf. Durch diese Praxis verkommt das Ortsbild zu einem Dauerwerbeträger und manche Straßen gleichen eher einem stationären Werbeprospekt. 

Der ursprüngliche Gedanke auf kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten örtlicher Vereine und/oder überörtlicher Bedeutung hinzuweisen ist völlig in den Hintergrund getreten und von kommerziellen Angeboten längst überlagert worden.

 Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist deshalb aus unserer Sicht völlig neu zu überdenken. Hierbei ist sorgfältig abzuwägen zwischen dem Interesse der Einnahmeerzielung durch die Sondernutzungsgebühren und dem Interesse an einem geordneten und intakten Ortsbild. Es ist hierbei denkbar, die Genehmigung zur Plakatierung auf Fälle zu begrenzen, die keinen gewerblichen Zweck verfolgen. Des Weiteren ist es möglich die Gebühren zu differenzieren zwischen gewerblicher Nutzung und Veranstaltungswerbung (z.B. Schützenfest). Auch eine deutliche Mengenbegrenzung und eine lokale Eingrenzung sind dabei denkbar.

 Andere Kommunen im Einzugsgebiet der Stadt Bergheim gehen bei der Genehmigung von Plakatierungen völlig andere Wege. Die Erfahrungen von Weihnachtsmarkt und Bergheimer Frühling zeigen, dass z.B. Pulheim und Grevenbroich überhaupt keine Plakatierung für ortsfremde Veranstaltungen zulassen. Die Städte Frechen, Kerpen und Düren vermarkten die Plakatierung in Kooperation mit einem kommerziellen Werbepartner, was dazu führt, dass sich für kleinere Veranstaltungen, wie Trödelmärkte und Weihnachtsmärkte eine solche Werbung sich nicht wirtschaftlich gestaltet.

 Im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises ist Bergheim offensichtlich mittlerweile zu einem reinen Plakatwald verkommen. Während z.B. auf der Hauptstraße in Horrem so gut wie keine Plakate zu finden sind, finden sich nur ein paar hundert Meter weiter auf der Köln-Aachener-Straße in Quadrath-Ichendorf zwischen Frenser Straße und Graf-Otto-Straße regelmäßig und ganzjährig rund 50 gewerbliche Plakate.

 Mit freundlichen Grüßen

 Helmut Tillmanns

Fraktionsvorsitzender

 

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